Darf man eine Urne mit nach Hause nehmen?

Da man in Deutschland davon ausgeht, dass nur auf einem Friedhof die Totenruhe gewährleistet wird, ist hierzulande Friedhofszwang. Darum darf die Asche, bzw. die Urne auch nicht mit nach Hause genommen werden.

Ausnahme von diesem Zwang ist in Deutschland nur die Seebestattung oder die Naturbestattung in der Wurzel eines Baumes.

Es gibt auch noch die Möglichkeit der Diamantenbestattung oder Weltraumbestattung, bei dem nur ein Teil der Asche benötigt wird. Der Rest wird dann beigesetzt.

Das Aufbewahren von Totenasche in Privatbesitz ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit. Sofern die dafür zuständigen Behörden davon Kenntnis erhalten, erfolgt dann die Beschlagnahme und eine Zwangsbestattung auf Kosten der Hinterbliebenen.

Eine anonyme Bestattung – die richtige Entscheidung?

Die anonyme Bestattung sollte jedoch gut überlegt sein. Für die meisten Angehörigen ist eine Grabstätte die persönlich gestaltet wurde, der zentrale Ort ihrer Trauer. Dort finden sie die notwendige Ruhe, ihre Gefühle und Gedanken an den Verstorbenen zu richten. Besonders die erste Zeit nach der Beerdigung, brauchen viele Trauernde das Grab als einen intimen Platz um Abschied nehmen zu können.

Am Grab hat man auch die Möglichkeit der Trauer eine Form zu geben, sie regelrecht „abzuarbeiten“. Durch Symbole und Rituale wie das Entzünden von Kerzen, die Pflanzung besonderer Blumen oder auch das Sprechen eines Gebetes.

Die Grabstätte, ist letztlich gedacht, als ein Ort für die Lebenden. Daher sollte die Überlegung und der Schritt einer anonymen Bestattung auf jeden Fall mit den Angehörigen besprochen werden. Da eine spätere Umbettung oft nicht möglich ist, zumindest aber mit sehr viel Aufwand und sehr hohen Kosten verbunden ist.

Aufgrund starker Kritik – insbesondere von Seiten der Kirche – bieten die Friedhofsträger die so genannten halb-anonymen Beisetzungen an: In diesem Fall, wird die Urne unter einer Rasenfläche bestattet, ohne den genauen Beisetzungsplatz zu kennzeichnen. Ein gemeinsames Denkmal an einer zentralen Stelle, in Form einer Grabplatte oder ähnlichem, bietet die Möglichkeit, die Namen und Lebensdaten, der auf dieser gesamten Fläche beigesetzten Verstorbenen, einzutragen. Das Denkmal, bei echten anonymen Beisetzungen entfällt.

Es konnte in den beiden letzten Jahrzehnten, ein deutlicher Anstieg von anonymen Beisetzungen verzeichnet werden. In erster Linie handelte es hierbei um anonyme Aschebeisetzungen. In Berlin gibt es nur auf wenigen städtischen Friedhöfen anonyme Körpergräber. Es sind Gräber die sich lediglich nur von den normalen Gräbern unterscheiden, weil sie keine Kennzeichnung des Grabes durch einen Grabstein und kein Grabbeet aufweisen. Meistens werden diese Gräber mit Rasen eingesät, der dann von der Friedhofsverwaltung einheitlich gepflegt wird.

Warum gibt es den Friedhofszwang?

Der Friedhofszwang bedeutet, dass eine Bestattung grundsätzlich außerhalb kommunaler oder kirchlicher Friedhöfe unzulässig ist. Dies gilt sowohl für Erd- wie Urnenbeisetzungen. Ausnahmen vom Friedhofszwang – beispielsweise für Seebestattungen – erfordern in Berlin eine besondere Genehmigung der zuständigen kommunalen Behörde.

Das Standardwerk „Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts“ (Jürgen Gaedke, Köln 2004) sieht den Friedhofszwang „durch legitime öffentliche Interessen und überragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt“.
Bei der bis heute historisch vorherrschenden Erdbestattung war ein wesentlicher überragender Grund, der Schutz vor Krankheiten. Durch die Bestattung aller Verstobenen auf hierfür besonders ausgewiesenen Stellen – und mit dem Wachstum der Städte auch auf häufig außerhalb gelegener Flächen – sollte die Verbreitung von Seuchen vermieden werden. Durch den Friedhofszwang soll auch im Interesse der Strafrechtspflege eine Verschleierung unnatürlicher Todesursachen verhindert werden.
Diese Argumente können sich freilich nicht auf die Feuerbestattung übertragen lassen. Durch die sehr hohen Temperaturen bei einer Kremation kann von der Asche der Verstobenen keinerlei Seuchengefahr mehr ausgehen, und eine Todesursache lässt sich natürlich nach der Verbrennung des Körpers nicht mehr überprüfen. Und dennoch gilt der Friedhofszwang auch für die Urnenbeisetzung.
Zur Aufrechterhaltung des Friedhofszwangs wird angeführt, dass die Ehrung der Toten, die Totenruhe und die Pflege ihres Andenkens eine kulturelle Aufgabe darstellen, die am besten auf den öffentlichen Friedhöfen wahrgenommen werden kann. Vor allem soll es jedem möglich sein, die Gedenkstelle eines Verstorbenen zu besuchen, um sich ganz persönlich zu verabschieden und zu trauern. Wenn man private Begräbnisorte zulassen würde, wäre dies nicht mehr in jedem Fall gewährleistet.

Warum ist Trauer wichtig?

Die Wissenschaft versteht unter “Trauer“ die psychischen Reaktionen, die nach einem Verlust eines nahestehenden Menschen, eines Tieres oder gar einer Sache durch Tod vielleicht auch durch Trennung auftreten können.
Die Trauer ist normal. Denn sie gehört zum natürlichen Prozess des Abschiednehmens.
Der Trauer sollte daher genügend Zeit und Raum gegeben werden. Es spielt keine Rolle ob ein Trauerprozess nun einige Wochen, Monate oder vielleicht sogar Jahre dauert
Trauer braucht Zeit.
Trauer sollte auf keinen Fall verdrängt werden. Eine wissenschaftliche und anerkannte Tatsache ist, dass unverarbeitete Trauer zu seelischen Schäden, ja sogar zu physischen Krankheiten führen kann.
Zu den Gefühlen die mit einer Trauer einhergehen gehören Beklemmung, Hilflosigkeit, Einsamkeit, Verlassenheit,  Angst, Wut,  Zorn und manchmal sogar Erleichterung.
Trauer kann sich auch negativ auf den Körper auswirken, beispielsweise in Müdigkeit, Muskelschwäche, Überempfindlichkeit gegen Lärm, Magenschmerzen, Schüttelfrost oder Atemnot.
Das Weinen gehört gemeinhin zur Trauer. Es ist aber auch völlig normal, wenn nicht oder nur wenig geweint wird, denn jeder Mensch verarbeitet seine Trauer auf unterschiedliche Weise.
Jeder trauert anders, der eine eben mit Tränen, der andere ohne Tränen.
Manche Trauernde stürzen sich in die Arbeit und Hobbys, um ihre Trauer zu verdrängen. Diese Menschen werden oft schnell als gefühlskalt bezeichnet. Es gibt aber bei der Trauerverarbeitung keine allgemeingültige Empfehlung. Jede oder jeder Trauernde sollte den Weg für sich gehen, der ihr oder ihm hilft.
Vielleicht gibt es die Möglichkeit, eine zunächst aufgeschobene Trauer, zu einem viel späteren Zeitpunkt zu fühlen und zu verarbeiten. Mancher findet auch Hilfe in Trauerkreisen, einer professionellen Therapie oder in Gemeinden.
Die Gefühle, die mit einem Verlust eines nahestehenden Menschen einhergehen, werden in Wellen immer wieder kommen, bis sie mit der Zeit langsam abnehmen und wieder Raum für die schönen Erinnerungen schaffen.

Was bedeutet „Sozialbestattung“?

Wenn das zuständige Sozialamt die Kosten einer einfachen Erd- oder Feuerbestattung übernimmt, dann spricht man von einer „Sozialbestattung“.

Eine Hilfe in einer besonderen Lebenslage ist die Übernahme der Bestattungskosten durch die Sozialämter. Sie ist bundeseinheitlich in § 74 SGB XII geregelt.

Danach werden die notwendigen Kosten einer Bestattung übernommen, soweit sie dem hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden können, diese Kosten selbst zu tragen.

Notwendig sind Bestattungskosten, die sich aus den ortsüblichen Aufwendungen einer würdevollen aber auch einer einfachen Bestattung ergeben.

Auch wenn die gesetzlichen Grundlagen für eine Sozialbestattung bundesweit einheitlich geregelt sind, setzen die Ämter in den einzelnen Bundesländern schon unterschiedliche Maßstäbe bei der Beurteilung der Erforderlichkeit von Leistungen an.

Was bedeutet ‚Promession‘?

Eine neue Bestattungsmethode ist die Promession, sie ist basierend auf der Gefriertrocknung des Leichnams und der anschließenden Kompostierung.

Die schwedische Biologin Susanne Wiigh-Mäsak hat sie erfunden, sie hat sich das Verfahren 2002 auch in 36 Ländern patentieren lassen.

Das Verfahren basiert auf einer Beschleunigung der Verwesungsprozesse und der Umwandlung von organischen und anorganischen Substanzen mit Hilfe der Kyrotechnik (Tiefkühlung) ).

Zuerst wird der Körper des Verstorbenen auf -18°C, danach in einem flüssigen Stickstoffbad weiter auf -196°C heruntergekühlt. Somit befindet sich der Körper dann in einem spröden Zustand, sodass mittels Vibration der Zerfall in ein feines und geruchfreies Granulat ermöglicht wird. ).

Durch den Prozess der Gefriertrocknung wird dem Granulat nun die Flüssigkeit entzogen. Am Ende bleiben dann nur noch ca. 30% des ursprünglichen Körpergewichts übrig.

Das Granulat des Verstorbenen kann dann bestattet oder auch dem Krematorium zugeführt werden. Nach einer Bestattung sind alle Überreste innerhalb von sechs bis zwölf Monaten vergangen, sehr viel schneller als bei der herkömmlichen Erd- und Feuerbestattung. ).

Zur Zeit (Stand: Februar 2009) befindet sich dieses Verfahren allerdings noch in der Erprobungsphase. Die ersten Anlagen zur Praktischen Anwendung sind noch in Planung erst in Schweden hat das Verfahren eine Zulassung bekommen.

Was bedeutet die ‚Bestattungspflicht‘?

Einen Verstobenen ordnungsgemäß zu bestatten ist die rechtliche Pflicht und kennt man unter den Begriff Bestattungspflicht.

Die Bestattungspflicht ist juristisch betrachtet Teil der gewohnheitsrechtlichen bestimmten Totenfürsorge. Diese rechtlichen Einzelheiten regeln die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer.

Bestattungspflichtig sind grundsätzlich:
1. Ehegatten
2. volljährige Kinder
3. Eltern
4. Abkömmlinge

Die Bestattungspflicht ist allerdings nicht mit dem Erbrecht verbunden. Auch wenn keine Erbschaft vorhanden ist oder gar ausgeschlagen wird, besteht die gesetzliche Bestattungsplicht weiter. Der amtlich bestellte Betreuer ist nicht berechtigt, die Bestattung eines Betreuten zu veranlassen.

Die Verantwortung fällt der Gemeinde zu, wenn keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden sind oder wenn diese nicht rechtzeitig für die Bestattung sorgen können. Aus Gründen der Menschenwürde und Pietät – aber auch im Hinblick auf die Seuchenhygiene – wird in diesen Fällen das örtliche Ordnungsamt die Bestattung veranlassen.

Grundsätzlich können die hierfür entstandenen Bestattungskosten, den eigentlichen Bestattungspflichtigen in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie: Die Bestattungs- und die Kostenpflicht hängen nicht unbedingt zusammen. Die Pflicht, die Kosten einer Bestattung zu tragen, leitet sich aus den Regelungen des BGB zur Unterhaltspflicht ab.

Was geschieht bei einer Diamantbestattung?

Aus dem in der Kremationsasche befindlichen Kohlenstoff wird bei dieser Bestattungsform ein Diamant hergestellt.

Daher setzt die Diamantenbestattung eine Einäscherung (Kremierung) des Verstorbenen voraus. Aus ca. 30% Kohlenstoff besteht die Kremationsasche, der zum Großteil in Verbindungen vorliegt. Um ihn aus der Asche zu lösen wird ein spezielles Trennungsverfahren angewandt und in einem weiteren Schritt werden dann die natürlichen Entstehungsbedingungen von Diamanten simuliert.
Unter einer hohen Temperatur von 1.500 bis 1.700 Grad und enorm hohen Druck von 50.000 bis 60.000 Bar beginnt sich der Kohlenstoff erst zu verflüssigen um dann seine Struktur zu verändern.

Über mehrerer Wochen beginnen aus dem ursprünglichen “hexagonalen“ Karbon “oktogonale“ Diamant-Kristalle – im wahrsten Sinne des Wortes – zu wachsen.

Um die Farbe des Diamanten zu beeinflussen und je nach Fertigungsverfahren, können dem Kohlenstoff noch Zusätze beigemischt werden.

Auch durch einen entsprechenden Schliff entsteht dann ein individueller Erinnerungsdiamant aus den sterblichen Überresten des geliebten Verstorbenen. Dabei sind natürlich verschiedene Schliffarten (Brillant etc.) möglich.

Es können auf Wunsch, mehrere Diamanten aus den ca. 2 kg Kremationsasche eines Menschen, gefertigt werden. Da nicht die ganze Asche zur Fertigung eines Diamanten benötigt wird, muss natürlich die verbleibende Asche auf herkömmliche Art beigesetzt werden.

Was geschieht bei einer Seebestattung?

Es wird oft fälschlicherweise angenommen, dass bei einer Seebestattung der Körper des Verstorbenen im Meer beigesetzt würde.

Tatsächlich setzt eine Seebestattung eine Einäscherung voraus, um anschließend die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne (Quarz, Sand- oder Salzstein) der See zu übergeben.

Die Beisetzung erfolgt in der Ost- oder Nordsee in gesondert ausgewiesenen Gebieten, auf Wunsch auch auf allen Weltmeeren den sogenannten “Seefriedhöfen“.

Die Orientierungspunkte sind zum Beispiel bestimmte Positionen von untergegangen Schiffen. Im Logbuch wird der genaue Ort der Beisetzung vom Kapitän notiert und für die Angehörigen von der ausführenden Reederei dokumentiert.

Voraussetzung für die Seebestattung ist, dass der Verstorbene eine besondere Beziehung zur See und diese Form der Beisetzung auch gewünscht hatte.

Üblicherweise reicht hierfür eine Erklärung der Angehörigen, um eine behördliche Ausnahmegenehmigung vom Friedhofszwang zur erhalten.

Was ist eine Baumbestattung?

Eine relativ neue Bestattungsform ist die Baumbestattung. Der Schweizer Ueli Sauter hatte 1993 erstmals die Idee dazu, als er nach einer naturnahen Bestattung für seinen Freund suchte. Im so genannten Friedwald® erfand er die Bestattung und ließ sich die Idee in der Schweiz und in der EU patentieren. Seit einiger Zeit gibt es auch andere Anbieter wie zum Beispiel Ruheforst® die meist auch gewerblich agieren. Manche Friedhöfe bieten mittlerweile auch Baumbestattungen an.
Die vorherige Kremation ist für die Baumbestattung Voraussetzung, da in die Erde im Wurzelbereich eines Baumes stets nur eine Urne eingebracht wird. Hierfür wird eine spezielle „Bio-Urne“ verwendet, die besonders leicht abbaubar ist. Aus Gründen des Trinkwasserschutzes sind in Friedwäldern Sargbeisetzungen nicht möglich.
Es kann bereits ein Baum vorhanden sein oder eigens für die Beisetzung ein neuer gepflanzt werden. Es ist sowohl eine anonyme Bestattung möglich oder eben auch auf Wunsch kann der Baum mit einer Namensplakette versehen werden. Die Angehörigen können einen Lageplan des Baumes, an dessen Fuß die Beisetzung erfolgt ist, erhalten.
Bis zu 100 Jahren kann das Ruherecht in Friedwäldern und Ruheforsten betragen.
Das die Ruhestätten nicht von Angehörigen gepflegt werden müssen, ist allen Baumgrabstätten gemein. Dennoch existiert ein Ort, an dem der Verstorbene von seinen Angehörigen „besucht“ werden kann und damit dient er auch der Trauerarbeit. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass die Beisetzungsorte für eine Baumbestattung außerhalb gelegen und auch nur über Waldwege zu erreichen sind, was besonders älteren Menschen einen Besuch der Grabstelle erschwert.
Für eine Baumbestattung sind die Kosten vom Träger und auch vom Standort des Baumes abhängig. Die Kosten für einen Einzel- oder Familienbaum sind natürlich höher als wenn mehrere Aschen an den Wurzeln eines Gemeinschaftsbaumes ruhen. Jeder Grabstättenträger hat hier so seine eigenen Regeln, weshalb man die Kosten immer für den einzelnen Fall erfragen sollte.

Was ist Kryonik?

Kryonik ist keine Bestattungsart im eigentlichen Sinne. Diese Technik soll vielmehr den Verfall des Körpers oder einzelner Körperteile verhindern.

Kryoniker glauben, dass durch die Medizin in der Zukunft die Krankheiten, die zum Tode eines Menschen geführt haben geheilt werden können.

Sie leben zudem in der Hoffnung, dass dank des medizinischen Fortschritts eines Tages der Körper, Geist und auch der Intellekt des Verstorbenen wiederbelebt werden können.

Unmittelbar nach dem Tode – durch langsames Einfrieren bis auf sehr niedrige Temperaturen – werden die sehr schnell einsetzenden Verfallsprozesse, die den Körper ansonsten unweigerlich zerstören würden, gestoppt.

Um verhindern zu können, dass sich Eiskristalle nach dem Einfrieren bilden, wird das Blut durch eine Kühlflüssigkeit ersetzt, da die Kristalle sonst die Zellwände zerstören würden. In einem Bad aus flüssigem Stickstoff bei -196°C verbleibt der Körper bis zum Wiederauftauen in der Zukunft.

Besonders in den USA gibt es seit längerer Zeit Firmen, die diese Art der Konservierung von Körpern anbieten.

Wie verläuft eine Weltraumbestattung?

Eine völlig neue Form stellt die Weltraumbestattung dar, bei der die Asche des Verstorbenen in eine Umlaufbahn um die Erde transportiert wird.

Nicht die komplette Urne wird im Weltraum beigesetzt. Zwischen ca. 1.000 € (ab 1g Asche, Erdumlaufbahn) bis über 35.000 € (7g, in den Orbit) belaufen sich die Kosten. Auf andere Weise muss der Rest dann in Deutschland bestattet werden.

Um Kollisionen mit zukünftigen Weltraummissionen zu vermeiden, werden grundsätzlich niedrige Umlaufbahnen gewählt.

Mitunter werden die Kapseln erst gar nicht in eine Umlaufbahn gebracht, so dass sie nach sehr kurzer Zeit wieder in die Erdatmosphäre eintreten und – wie eine Sternschnuppe – verglühen.

Die Bestattungsform ist momentan in Deutschland nicht zugelassen. Trotzdem wird sie von einigen Bestattern angeboten bzw. auch vermittelt.

Die bislang prominenteste Persönlichkeit, die wohl im Weltraum besttatet wurde, ist der Schauspieler James Doohan bekannt als “Scotty“ aus der Serie “Raumschiff Enterprise“ der 2005 verstorben ist.

Weltraumbestattungen werden zur Zeit aus den USA durchgeführt von dem Unternehmen Celestis Space Services.

Was sind „neue Bestattungsformen“?

Zu den “alternativen“ oder auch “neuen“ Bestattungsformen zählen die Pressung der Asche zu einem Diamanten, eine sogenannte Weltraumbestattung oder Mondbestattung oder auch die Baumbestattung.

Als “alternativ“ können eigentlich alle Bestattungsmöglichkeiten bezeichnet werden, die vom herkömmlichen Reihen- oder Wahlgrab auf einem traditionellen Friedhof abweichen.

Der zeitliche Rahmen der von den 1980ern bis heute reicht, setzt so auch die Entstehung fest mit Ausnahme der Seebestattung.
Unterschieden werden alternative Beisetzungen für Erdbestattungen und Feuerbestattungen.

Zu bemerken ist dabei, dass die Feuerbestattung mehr Alternativen zu Beisetzung möglich macht als eine Körper-Erd-Bestattung, die nach wie vor aus verständlichen Gründen auf einem traditionellen Friedhof stattfinden wird.

Naturbestattungen für Körperbeisetzungen gibt es dazu auch im Ausland. Zahlreiche Möglichkeiten bieten sich für Aschenbeisetzungen auch außerhalb von Friedhöfen an.

Eins der häufigsten Vorurteile wird jedoch oft nicht bestätigt: Dass die alternativen Bestattungsformen kostengünstiger wären als ein übliches Reihengrab auf dem Friedhof. In den damit besonders verbundenen emotionalen Erwartunge, liegt der Grund, dennoch eine alternative Form zu wählen.

Auch ist es die Entpflichtung von der Grabpflege, die die Menschen zu anderen Bestattungsformen bewegt.

Wie verfasst man einen Nachruf, Todesanzeige oder Danksagung?

Oft sind Behörden, Firmen, Organisationen, wissenschaftliche Einrichtungen oder Vereine die Verfasser eines Nachrufes. Der Nachruf bringt die Trauer über den Tod zum Ausdruck und ist eine Würdigung des Verstorbenen.

Ein Nachruf sollte die persönliche Seite; menschlichen Eigenschaften und Qualitäten des Verstorbenen würdigen, er sollte möglichst nicht nur die Funktionen und Verdienste aufzählen.

Achten Sie auf korrekte Lebensdaten; wenn Sie einen Nachruf schreiben. Es könnte sein, dass sich auf der gleichen Seite einer Tageszeitung verschiedene Angaben zu ein und derselben Person finden: Mal ist die- oder derjenige 83 Jahre alt geworden, in einer anderen Anzeige dagegen nur 81 Jahre, oder er ist am 21. Juni verstorben und dann wieder woanders am 19. Juni.

Vermeiden Sie einen der häufigsten Fehler: Keine Gefühle haben Firmen und Organisationen, somit trauert also nicht die „Muster-Versicherung“ sondern deren Kollegen und Mitarbeiter des Verstorbenen.

Der Nachruf der Firma sollte auf keinen Fall vor der Traueranzeige der Familie veröffentlicht werden. Besser wäre es wenn Familienanzeigen und Unternehmensnachrufe am selben Tag erscheinen.

Es gibt keine strengen Formvorschriften hinsichtlich der Formulierung des Textes. Jedoch gehören einige Angaben zum „guten Ton“ und sollten deshalb in jeden Nachruf enthalten sein:

  • Vor- und Nachname des Verstobenen samt seiner Titel.
  • Indem Sie „Frau“ oder „Herrn“ vor den Namen setzen, verdeutlichen Sie, dass Sie nicht zum Familien- oder Freundeskreis des Verstorbenen gehören.
  • Sie können das Alter oder das Todesdatum angeben.
  • Vermeiden Sie in der Überschrift das Wort „Nachruf“. Jeder der den Nachruf liest wird verstehen, worum es sich bei dieser Anzeige handelt.
  • Erwähnen Sie ruhig die Dauer der Tätigkeit des Verstorbenen für Ihr Unternehmen oder Ihre Institution.
  • Auch die Position bzw. Funktion des Mitarbeiters.
  • Erwähnen Sie ggf. auch Ehrungen (z. B. „Träger des Bundesverdienstkreuzes“)
  • In Absprache mit der Familie können Uhrzeit, Datum und Ort der Trauerfeier genannt werden.

Wer hat den Nachruf verfasst?
Name des Unternehmens oder der Organisation; er sollte auf jedem Fall kleiner und unauffälliger erscheinen als der Name des Verstorbenen.
Bei Firmen wird oft die Anschrift angegeben, bei Behörden oder Vereinen hingegen nicht.

Welche Personen unterzeichnen den Nachruf?
Beispielsweise „Die Geschäftsführung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der xy GmbH“

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