
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Diese berücksichtigt allerdings nicht immer persönliche Wünsche – etwa wenn Sie bestimmte Personen bedenken möchten oder klare Vorstellungen zur Verteilung haben.
Ein formwirksames Testament ermöglicht:
• individuelle Erbverteilung
• Berücksichtigung von Lebenspartnern ohne Trauschein
• Ausschluss einzelner Erbberechtigter
• Sicherstellung des Erhalts von Familienwerten (z. B. Haus, Hof)
Was muss ein Testament enthalten?
Ein einfaches handschriftliches Testament reicht oft aus. Wichtig ist:
• Handschriftlich verfasst und unterschrieben
• Mit Datum und Ort
• Möglichst klar und eindeutig formuliert
Alternativ ist ein notarielles Testament möglich – besonders bei komplexeren Vermögensverhältnissen oder mehreren Erben.
Nachlass planen mit Unterstützung
Wir empfehlen, sich frühzeitig mit einem Fachanwalt oder Notar zu beraten. Auch im Rahmen unserer Bestattungsvorsorge beraten wir Sie diskret zu allen Themen rund um Nachlassregelung, Grabpflegeverfügung und Vollmachten.